18. Mai 2021

Aktuelle Lage bezüglich Corona

Der Yachthafen des ASC steht auf der Grundlage der aktuellen Ersatzverkündung des Landes Schleswig Holstein ab dem 17.5. Gastliegern offen.

Voraussetzung:
Gastlieger dürfen nur anlegen, wenn sie (und alle Besatzungsmitglieder) einen max. 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen können. Gäste haben zudem ihre Kontaktdaten (über die Luca App oder analog) anzugeben. Für den Testnachweis gilt: die Testung muss vor Antritt des Törns erfolgt sein.

Vollständig Geimpfte (mindestens 14 Tage Abstand zur letzten erforderlichen Impfung) und Genesene müssen keinen negativen Test vorlegen. Hier reicht der Impfnachweis durch Vorlage eines Impfausweises oder einer Impfbescheinigung bzw. der Genesenennachweis. Gastlieger müssen mit den entsprechenden Nachweisen am Tag des Festmachens beim Hafenmeister zwischen 17.00 und 18.30 Uhr persönlich einchecken.

Zusätzlich müssen Gäste bei längerem Aufenthalt dem Hafenmeister alle 72 Stunden einen Nachweis über einen negativen Test vorlegen.

Darüber hinaus gelten für unsere Festlieger die vom Land Schleswig Holstein aktuell vorgegebenen Regeln für Sportboothäfen:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Sport.html

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/tourismus.html